Gremien
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins. Der Vereinsvorstand vertritt den Verein und ist für die langfristige Forschungsplanung verantwortlich. Aktuell gehören dem Verein zehn stimmberechtigte Mitglieder und drei Mitglieder ohne Stimmrecht an. Der Freistaat Sachsen ist als juristische Person Mitglied des Vereins.
Kuratorium
Das Kuratorium hat die Aufsicht über alle wesentlichen wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen des Vereins und ist unter anderem für die Genehmigung der Forschungspläne und Programmbudgets zuständig. Dem Kuratorium gehören Vertreter der Zuwendungsgeber, ein Vertreter der Mitgliederversammlung (MV) sowie ein von der MV gewählter Sachverständiger an.
Wissenschaftlicher Beirat
Der Wissenschaftliche Beirat berät das Kuratorium und den Vorstand in allen wissenschaftlichen, wissenschaftlich-technischen, strukturellen und organisatorischen Fragen von Gewicht und bewertet strukturelle Änderungen.