Regelmäßige Schulung aller Mitarbeitenden
Zu den Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten werden für die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, Gäste und Studierende bei Vertragsbeginn am IPF und mindestens zweimal jährlich Informationsveranstaltungen auf Ebene der Abteilungen, Zentren und Forschungsbereiche durchgeführt (im Rahmen der Sicherheitsbelehrung).
Dabei werden in detaillierten Präsentationen Grundprinzipien, Regelungen, praktische Aspekte/Verfahrensfragen und weitere Informationsquellen zur GWP Fragen vermittelt um neue Mitarbeiter in Kenntnis zu setzen und Basiswissen aufzufrischen.
Die Teilnahme an diesen Schulungen ist obligatorisch und die Kenntnisnahme der Inhalte wird – analog zur Sicherheitsbelehrung - durch Unterschrift dokumentiert.
Die Schulungen werden ergänzt und verknüpft mit Informationsveranstaltungen zum Forschungsdatenmanagement und zu Publikationsrichtlinien.
Die Ombudsperson informiert im Rahmen der Betriebsversammlung alle Mitarbeitenden über die Aufgaben und Möglichkeiten der Ombudsarbeit, geltende Regelungen, deren Novellierung, evtl. aufgetretene Probleme oder das Ergebnis von durchgeführten Untersuchungen.