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Maßnahmen zur Implementierung der GWP

Grundlage aller Maßnahmen sind die Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten des IPF. Dies wird gerade überarbeitet nach dem DFG Kodex GWP und im Januar 2022 zur Freigabe an die Leibniz-Gemeinschaft geschickt.

Diese Verpflichtung zur Einhaltung der Maßnahmen ist in einem verbindlichen Regelwerk (Geschäftsanweisung) festgelegt und Bestandteil aller Arbeitsverträge, aber auch der Gastwissenschaftlerverträge und der Betreuungsvereinbarung mit den Promovierenden.
Verantwortlich für die Leitung, Aufsicht, Konfliktregelung und Qualitätssicherung der wissenschaftlichen Arbeiten des Instituts sind die Leitungen der IPF-Institute sowie wissenschaftlichen Leitungen der Abteilungen, Zentren und Forschungsbereiche und bei übergreifenden Projekten die Projektleitungen.

Spezifische Maßnahmen umfassen:

Schulung aller Mitarbeitenden Schulung von Wissenschaftlichem Leitungspersonal Seminare zu Forschungsergebnissen Betreuung von Graduierungsarbeiten Implementierung von spezifischen Arbeitsanweisungen